Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der AGB für Fitnessverträge
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Fitnessverträge zwischen dem Medisport Marcel Fischer e.U., Hofnerfeldweg 30, 6820 Frastanz (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber") und den Mitgliedern über die Nutzung des Fitnessstudios im Medisport Frastanz.
- Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.
- Diese AGB sind im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt. Darüber hinaus sind die AGB auch auf der Website des Fitnessstudiobetreibers abrufbar.
Vertragsschluss
- Der Fitnessvertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio zustande. Werden zwischen dem Mitglied und dem Fitnessstudiobetreiber im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht.
- Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.
- Fitnessverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
- Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied abgeschlossenen Fitnessvertrag.
- Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
Nutzung des Fitnessstudios
- Zutrittsgewährung
- Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und dessen Einrichtungen während der Öffnungszeiten gemäß Punkt 5. und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.
- Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft erlaubt.
- Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung ist vorab im Büro zu vereinbaren.
- Hygienevorschriften
- Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.
- Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten bzw. von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Sicherheitsvorschriften
- Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung des Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen.
- Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.
- Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden. Der Fitnessstudiobetreiber haftet nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen Sachen, bei Diebstahl oder Einbruch in Ablagekästen durch andere Mitglieder oder Begleitpersonen.
- Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
- Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.
- Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.
- Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.
- Stellt ein Mitglied die Gefährdung und Belästigung anderer Mitglieder trotz zweimaliger Ermahnung durch den Fitnessstudiobetreiber oder seine Mitarbeiter nicht ab, so kann dieses – ungeachtet des Rechts den Vertrag gemäß 7.2. aufzulösen - an dem Tag, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde, aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios verwiesen werden. 4a. Sonstiges
- Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
- Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.
- Zutrittsgewährung
Öffnungszeiten
- Die Öffnungszeiten werden vom Fitnessstudiobetreiber in den Räumlichkeiten sichtbar ausgehängt.
- Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit – im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten – um nicht mehr als eine Stunde ändert (z.B. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr) und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.
Entgelt
- Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.
Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
- Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen.
- Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:
- das Mitglied wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt;
- das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt.
- Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:
- das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder
- das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt. Die Verhinderung ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes oder eines entsprechenden ärztlichen Attests erforderlich.
- Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.
- Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.
- Von einer Aussetzung wird der Lauf der Vertragslaufzeit nicht berührt. Das heißt, die nächste Kündigungsmöglichkeit wird durch die Dauer der Aussetzung nicht verschoben.
- Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein.
- Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
Datenschutz
- Dem Fitnessstudiobetreiber sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Die Datenschutzerklärung des Fitnessstudiobetreibers ist im Eingangsbereich des Fitnessstudios ausgehängt und online unter abrufbar.
Schlussbestimmungen
- Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
- Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
- Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.